| Klara Geywitz begrüßt Klarstellung der ARD |
| Dienstag, 22. November 2011 | |
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Klara Geywitz erläuterte weiter: „Einzige Voraussetzung ist, dass die Gartenlaube in einer Kleingartenanlage steht und nicht als Wohnsitz genutzt wird. Die Größe ist künftig nicht mehr von Bedeutung.“ Der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sieht vor, dass im privaten Bereich für jede Wohnung ein Beitrag zu entrichten ist. Für den Begriff „Wohnung“ ist nach der gesetzlichen Neuregelung insbesondere entscheidend, dass sie zum Wohnen undSchlafen geeignet ist. Auch Zweitwohnungen unterliegen der Beitragspflicht. Mit der Klarstellung zum Bundeskleingartengesetz wird nun festgelegt, dass bei den Gartenlauben in Kleingärtenanlagen der Zweck der Nutzung und nicht mehr die Größe der Grundfläche entscheidend ist. Sofern die Gartenlaube größer als 24 Quadratmeter ist, müssen die Nutzer lediglich einen Nachweis erbringen, dass sie nicht in ihrer Gartenlaube wohnen, um von den Gebühren befreit zu werden. |



Keine GEZ-Gebühren für Kleingärtner